Um die Bedeutung einer privaten Pflegezusatzversicherung zu ermessen, genügt fast der Blick auf aktuelle Zahlen zum Pflegebedarf in Deutschland:
2,5 Millionen Menschen müssen derzeit gepflegt werden. Innerhalb der letzten 12 Jahre ist dieser Anteil um 16 Prozent gestiegen.
Im Alter ist die Wahrscheinlichkeit hoch, Pflege zu benötigen: Ab dem 80. Lebensjahr wird jeder Dritte pflegebedürftig.
Doch auch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können sehr viel früher dazu führen, dass Pflege beansprucht werden muss.
Die Betreuung im Pflegefall kann enorme Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt diesen Bedarf oftmals nicht.
Kann man die zusätzlichen Gelder nicht selbst zahlen, müssen Kinder bzw. Verwandte gerader Linie finanzielle Lücken schließen.
Die Sozialhilfe leistet lediglich dann, wenn keine Angehörigen da sind.
Pflege in vertrauter Umgebung? - Pflegedienst, Haushaltshilfe, Pflegeheim
Wer sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit betreut und die Kosten übernimmt, wissen mehr als ein Drittel aller Deutschen nicht.
Doch wünscht sich fast jeder zweite Deutsche in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden.
1,2 Millionen Pflegebedürftige lassen sich aktuell von Angehörigen betreuen. Alternative Betreuungsmöglichkeiten sind Pflegedienste, Haushaltshilfen oder ein Pflegeheim.
Ambulanter Pflegedienst
Zu Hause kann man durch einen ambulanten Dienst, den Pflegedienst, betreut werden.
Die Pflegedienste übernehmen Sachleistungen, also z.B. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Ankleiden, Toilettengang oder Verlassen bzw. Wiederaufsuchen der Wohnung.
Betreuende Tätigkeiten, der mobile soziale Hilfsdienst, hauswirtschaftliche Versorgung sowie besondere Serviceleistungen gelten als Privatleistungen,
welche die soziale Pflegeversicherung nicht übernimmt. Mitunter kann die Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Haushaltshilfe
Eine Alternative zum Pflegedienst ist eine Haushaltshilfe. Sie übernimmt überwiegend die täglichen Arbeiten im Haushalt,
kann auch bei der Körperpflege, beim Essen und beim Laufen unterstützen.
Die Einstellung einer Haushaltshilfe hat über eine örtliche Arbeitsagentur zu erfolgen. Es muss einen Arbeitsvertrag geben, in dem Urlaub, Arbeitszeit sowie Gehalt geregelt sind.
Im bundesdeutschen Durchschnitt kann man mit einem monatlichen Gehalt von 980 bis 1.200 Euro rechnen.
Pflegeheim
Eine stationäre Betreuung im Pflegeheim ist die teuerste Versorgungsart im. In Pflegestufe 2 oder 3 kostet die Unterbringung monatlich zwischen 2.500 und 4.000 Euro.
Wer trägt die Kosten?
Eine Grundabsicherung übernimmt die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung. Die höchsten Pflegesätze in der Stufe III genügen dabei lediglich zur Hälfte,
um einen Platz im Pflegeheim zu finanzieren.
Dem Bedürftigen muss grundsätzlich ein Unterhalt gewährt werden, der dem gelebten sozialen Status der letzten Jahre entspricht. Für Ehepartner, Kinder und Großeltern besteht Unterhaltspflicht,
wenn der Betroffene die Kosten nicht selbst tragen kann. Erst wenn diese nicht zahlen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Wird der Ehepartner pflegebedürftig, so muss der andere Partner, soweit er ein finanzielles Auskommen hat, bis zu 3/7 seines Nettoeinkommens für seinen Partner aufbringen (Selbstbehalt 1.100 Euro).
Diese Regelung gilt auch im Scheidungsfall, wenn die latente Unterhaltspflicht im Verfahren nicht ausgeschlossen wird. Eine Unterhaltspflicht kann lediglich dann ausgeschlossen werden, wenn absehbar ist,
das der Pflegefall nicht eintritt.
Kinder zahlen den Unterhalt gemäß ihres eigenen Vermögens. Der zu leistende Anteil wird vom Sozialamt prozentual ermittelt.
Dabei ist unter Umständen das Familieneinkommen entscheidend, d.h. auch der Verdienst der Schwiegerkinder.
Private Pflegevorsorge
Um über die Grundversorgung hinaus die Kosten bei Pflegebedürftigkeit decken zu können, ist der Abschluss eine privaten Pflegezusatzversicherung möglich.
Diese Policen leisten, sobald der Pflegebedarf festgestellt wurde. Vor dem Vertragsabschluss sollte man jedoch prüfen, ob die Versicherung im Ernstfall umfassend greift.
Worauf man vor Vertragsabschluss achten sollten:
Die Beiträge sind abhängig vom Alter - je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge. Ein empfohlener Beginn für die Vorsorge ist ab 40 Jahren.
Auch der Gesundheitszustand ist für die Beitragshöhe entscheidend. Dieser wird in Form der Gesundheitsfragen erhoben, die stets wahrheitsgemäß zu beantworten sind,
da der Versicherer sonst nicht leistet. Im Falle von Vorerkrankungen können Risikozuschläge erhoben werden. Keine Gesundheitsprüfung ist in der staatlich geförderten Pflegepolice (Pflege-Bahr) nötig.
Die Mindestvertragslaufzeit sollte gering (1 Jahr) sein.
Optionsrechte: Bei sinkenden gesetzlichen Leistungen oder neue Zusatzpolicen vorhanden sind, sollte ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer nur noch Unisex-Tarife anbieten, d.h. die Prämien von Männern und Frauen dürfen sich nicht unterscheiden und
auch keine geschlechtsspezifischen Risiken in die Tarife einkalkuliert werden.
Der Anbieter sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
Pflegebedürftige verbringen die meiste Zeit in Pflegestufe I, Pflegebedarf besteht oft auch schon ab Pflegestufe „0“ - etwa bei Demenz.
Die Versicherung sollte bereits in diesen Fällen leisten.
Formen privater Vorsorge
Pflegekostenversicherung:
Beim Kostentarif erstattet der Versicherer Pflegekosten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung gedeckt werden, bis zu einer vereinbarten Summe.
Für die Abrechnung sind alle Belege aufzuheben. Pflegen Angehörige, wird der Kostennachweis erschwert und nicht immer unterstützt. Es sind oft Warte- und Karenzzeiten zu beachten.
Pflegetagegeld:
Bei der Tagegeldpolice zahlt der Versicherer je nach Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I,II,III) jeden Tag einen bestimmten Betrag aus. Ein Kostenrisiko bleibt beim Versicherungsnehmer:
Muss dieser rund um die Uhr betreut werden, reichen die vereinbarten Tagessätze oft nicht aus. Einige Tarife bieten jedoch eine Dynamisierung des Pflegegeldes auch im Leistungsfall.
Auch lassen sich bei einigen die Tagessätze für die jeweilige Pflegestufe flexibel bestimmen.
Pflegerentenversicherung:
Bei dieser Police zahlt das Versicherungsunternehmen im Pflegefall eine fest vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Höhe des Pflegerentenanspruchs bemisst sich nach dem Grad der Pflegestufe (I, II, III). Im Vergleich zu Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld sind die Beiträge deutlich höher.
Unter Umständen gestaltet sich Tarife hingegen flexibler, indem sie eine Todesfallleistung ab dem 80. Lebensjahr oder Beitragsfreistellungen einschließen.
Pflege-Bahr:
In dieser Police kann ein Pflegemonats- bzw. Pflegetagegeld vereinbart werden. Für die Pflegegeldleistungen gibt es einen gesetzlichen Mindestumfang.
Anträge werden - unabhängig von Alter und Gesundheitszustand - nur dann abgelehnt, wenn der Betroffene schon Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen hat oder bezieht.
Der Staat fördert den Beitrag mit 5 Euro pro Monat, mindestens 10 Euro muss ein Versicherter selbst zahlen. Es gibt eine Wartezeit von 5 Jahren, außer bei einem Unfall.
Der Tarif besitzt keine besonderen Zusatzleistungen, daher haben einige Versicherer Zusatzpolicen mit Mehrleistungen.