Sie als Bauherr müssen gewährleisten, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen für alle Schäden haften. Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten Handwerksbetriebe sind - die Baustelle haben Sie veranlasst und Sie müssen dafür haften!
Das heißt im Klartext: Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung und das über die gesamte Bauzeit!
Holen Sie vor Abschluß einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.
Während der Bauzeit schützt die Bauherrenhaftpflicht den Bauherrn als Eigentümer des Grundstückes und gleichzeitig als Eigentümer des entstehenden Gebäudes vor Schadensersatzansprüchen, die wegen eines Personen-, Sach-, oder Vermögensschadens geltend gemacht werden können.
Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor folgenden Schadensersatzansprüchen, wenn der Bauherr seiner:
Auswahlpflicht (umfasst die Auswahl geeigneter Handwerker und Ingenieure)
Überwachungspflicht (umfasst die einwandfreie Überwachung der Baustelle)
Verkehrssicherungspflicht (umfasst die Absicherung der Zufahrt und die verkehrseitige Sicherung der Baustelle incl. Materialbestände), nicht ausreichend nachkommt.
Außerdem regelt sie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt auf der anderen Seite unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen ab. Dazu gehört auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.
Abgesichert ist auch das Risiko, wenn man in Eigenregie (sog. Eigenleistung) baut. Außerdem ist das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, die in Form von Selbsthilfe am Bau mitwirken, versichert.
Wie hoch sollten Sie sich versichern?
Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen!
Deshalb sollten Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme entscheiden. Es empfiehlt sich, mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu wählen.