Die Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmers in Ausübung
seiner dienstlichen Tätigkeit.
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte
Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch
gerichtlich.
Falls es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller kommt, führt der
Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt diese Kosten. So gewährt
die Haftpflichtversicherung gewissermassen auch Rechtsschutz.