Die Diensthaftpflicht für Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst
Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen.
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert...
Sie haben einem Anderen einen Schaden zugefügt; eine falsche Entscheidung
getroffen. Beispiele dafür gibt es in der Praxis zur Genüge!
Einem Verwaltungsangestellten unterläuft ein Fehler bei der Berechnung von
Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder auch Gehältern.
Auch wichtige Frist- oder Terminversäumnisse können finanziellen Schaden anrichten.
Diese entstandenen Sach- oder Vermögensschäden können im Rahmen des
Rückgriffs aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen durch den
Dienstherren eingefordert werden.
Selbst mit direkten Ansprüchen durch Geschädigte muss gerechnet werden.
Dazu gehören Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit einem
Dritten zufügen, z.B.:
durch falsche Beratung
unrichtige Beglaubigungen
Versehen in Steuerangelegenheiten
ungerechtfertigte Beschlagnahme von Privateigentum
bis hin zu ungerechtfertigten Betriebsschliessungen
Ungeahnte finanzielle Forderungen können da auf Sie zukommen. Und Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen.
Dann können Sie sich auf Ihre Berufs-/Diensthaftpflicht-Versicherung verlassen.
Beamte und Angestellte in der Verwaltung - wer gehört dazu?
Dazu gehören Beamte oder Angestellte mit reiner Verwaltungstätigkeit
bei einer Bundes- oder Landesbehörde.
Ebenfalls einer Gebietskörperschaft (z.B. Bezirk, Gemeinde), der Bundes-
oder Landesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA und LVA), der
Bundesanstalt für Arbeit und weiteren staatlichen Stellen oder einer anerkannten Religionsgemeinschaft.